{"id":262,"date":"2019-10-25T10:20:31","date_gmt":"2019-10-25T08:20:31","guid":{"rendered":"http:\/\/boyer.at\/?p=262"},"modified":"2019-10-25T10:20:33","modified_gmt":"2019-10-25T08:20:33","slug":"verkehrsunfall-mit-schwersten-folgen-tendenz-des-schmerzensgeldes-zeigt-nach-oben-ogh-zieht-zutreffende-grenzen-ein","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/boyer.at\/?p=262","title":{"rendered":"Verkehrsunfall mit schwersten Folgen &#8211; Tendenz des Schmerzensgeldes zeigt nach oben, OGH zieht zutreffende Grenzen ein"},"content":{"rendered":"<p>Am 3.11.1999 kam es bei leichtem Nieselregen gegen 12:25 Uhr auf der B7 zwischen Gaweinsthal und Poysdorf zu einem Unfall. Bei Gegenverkehr begann die sp\u00e4tere Kl\u00e4gerin kurz zuvor eine LKW-Kolonne zu \u00fcberholen, wobei an dieser Stelle die Fahrbahn drei bis vier Fahrzeugen nebeneinander Platz bietet. In der Gegenrichtung \u00fcbersah der Beklagte ohne feststellbaren Grund die herannahende Kl\u00e4gerin und begann seinerseits einen Klein-LKW zu \u00fcberholen. Es kam zum Frontalzusammensto\u00df bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 140 km\/h der beiden Fahrzeuge, wobei das Kl\u00e4gerinnenfahrzeug 84 km\/h fuhr. Die Verletzungen der Kl\u00e4gerin reichten \u00fcber ein schwerstes Sch\u00e4delhirntrauma mit Gehirnquetschungen, Mittelgesichtsfraktur mit Verletzung der Augeh\u00f6hlen und des Nasenbeins bis zu einem Abknicktrauma der Halswirbels\u00e4ule und noch weiteren Verletzungserscheinungen. Die Folgen der zahlreichen Verletzungen sind \u00fcberwiegende Rollstuhlpflicht, mehrere Narben und komplexe gesamtmotorische St\u00f6rungen. Dadurch besteht f\u00fcr die Kl\u00e4gerin eine 100% Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit ohne Besserungsaussicht.<\/p>\n<p>Das Erstgericht verurteilt die beklagte Partei zur Zahlung von EUR 290.000,00 an Schmerzengeld, aufgrund 54 Tage starker, 472 Tage mittelstarker und 1.789 Tage leichter Schmerzen plus zuk\u00fcnftiger Schmerzen von 14 Tage pro Monat. Das festgestellte Alleinverschulden des Beklagten wurde von beiden nachfolgenden Instanzen best\u00e4tigt, obwohl der Beklagte die Mittelinie nicht \u00fcberschritt sondern die Beklagte. Was aber als notwendig erachtet wurde um die LKW-Kolonne gefahrlos zu \u00fcberholen und sich die Kl\u00e4gerin darauf verlassen darf, dass entgegenkommende Fahrzeuge \u00dcberholman\u00f6ver unterlassen auch wenn ein geringeres \u00dcberschreiten der Mittellinie m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Ein m\u00f6gliches Mitverschulden sei jedenfalls gegen\u00fcber dem Verschulden des Beklagten vernachl\u00e4ssigbar.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht \u00e4nderte lediglich die H\u00f6he der Zahlung des Schmerzengeldes auf EUR 285.600,00 ab, lie\u00df aber die ordentliche Revision zu zur Pr\u00fcfung der H\u00f6he des angemessenen Schmerzengeld-anspruches zu.<\/p>\n<p>Der Oberste Gerichtshof reduzierte das Schmerzengeld daraufhin auf EUR 160.000,00 aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen, da der bisher h\u00f6chste Betrag von EUR 218.018,50 einem 21j\u00e4hrigen Mann zugesprochen wurde, der neben einem Sch\u00e4delhirntrauma, zahlreichen Knochenbr\u00fcchen und eine L\u00e4hmung des Rumpfes und der vier Extremit\u00e4ten erlitt. Eine \u00dcberklagung der Kl\u00e4gerin liege trotz der betr\u00e4chtlichen Reduzierung des Schmerzensgelds nicht vor, da allein schon die zwei Instanzen der Untergerichte Schmerzengeld in der geforderten H\u00f6he zuerkannt haben.<\/p>\n<p>Diese Urteile belegen die Bereitschaft der Gerichte h\u00f6heres Schmerzensgeld zu zugestehen. Der Oberste Gerichtshof hat zur Wahrung der Rechtssicherheit diesem Gedanken durch eine Reduktion um 45% von EUR 290.000,00 auf EUR 160.000,00 Einhalt geboten. Ohne diesen Umstand moralisch zu bewerten, sollte man sich dieser Entwicklung aber allenfalls bewusst sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 3.11.1999 kam es bei leichtem Nieselregen gegen 12:25 Uhr auf der B7 zwischen Gaweinsthal und Poysdorf zu einem Unfall. Bei Gegenverkehr begann die sp\u00e4tere Kl\u00e4gerin kurz zuvor eine LKW-Kolonne zu \u00fcberholen, wobei an dieser Stelle die Fahrbahn drei bis vier Fahrzeugen nebeneinander Platz bietet. 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